Sozialhilfeanspruch auf Räumungskosten höchstrichterlich anerkannt

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 23.11.2012. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

BSG: Bei notwendigem Wohnungswechsel auch Entsorgungskosten

Bei den Kosten für die Räumung einer Wohnung handelt es sich um unmittelbar mit einem Umzug zusammenhängende Kosten, wenn der Sozialhilfebezieher in ein Pflegeheim zieht. Diese gehören dann zu den Kosten der Unterkunft, wie das Bundessozialgericht am 15.11.2011 entschieden hat (B 8 SO 25/11 R).
Auch bei Entsorgungskosten für Möbel, die nicht ins Heim mitgenommen würden, könne es sich um Umzugskosten handeln, so das BSG. Damit wurde die Rechtsprechung mehrerer Landesozialgerichte bestätigt. Im entschiedenen Fall war eine Rückkehr in die alte Wohnung nicht mehr möglich.