Memorandum der DGSP zur Anwendung von Antipsychotika

Berufsbetreuer aufgerufen Nutzen-/Risikoprofil der Gabe von Antipsychotika bei  Betreuten kritisch zu begleiten

“Seit über 50 Jahren werden zur Behandlung der Schizophrenie und anderer psychischer Erkrankungen Antipsychotika (Neuroleptika) eingesetzt. Sie sind jedoch keineswegs ideale Medikamente, wie sie etwa für die Therapie wichtiger internistischer Erkrankungen heute zur Verfügung stehen.
Neue Forschungsergebnisse legen nahe, dass das Nutzen-/Risikoprofil von Antipsychotika ungünstiger ist als bisher angenommen wurde, so dass ihre gegenwärtige Anwendungspraxis hinterfragt werden muss. Der Umgang mit Antipsychotika in der psychiatrischen Therapie stellt quasi eine Gratwanderung zwischen Teil-Wirksamkeit und Patientenschädigung dar.

Ein Expertenhearing der DGSP im März 2009 war ein erster Schritt zur Konsensfindung für einen angemessenen Umgang mit Antipsychotika. Mit dem vorliegenden Memorandum will die DGSP den begonnenen Prozess weiterführen, da die Fachöffentlichkeit bisher noch unzureichend auf die vielfältigen Signale aus internationalen Studien reagiert hat.”  So die DGSP im Vorwort zum Memorandum vom Oktober 2012.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie

Anmerkung:
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer legt allen Berufsbetreuern nahe sich eingehend mit dem Memorandum zu beschäftigen und Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit daraus zu ziehen. Die Erfahrungen aus der Praxis der Psychiatrie bestätigen das Memorandum zu weiten Teilen. Die aktuelle Diskussion um den § 1906 BGB steht zudem in sehr engem Zusammenhang mit den im Memorandum behandelten Problemen.