Umsatzsteuerbefreiung für 2005 – Verjährung am 31.12.2010 !

Erstattungsanträge an das Finanzamt für 2. Halbjahr 2005 bis Jahresende stellen

Selbständige Berufsbetreuer können im Rahmen der derzeit anhängigen Finanzgerichtsverfahren zur Umsatzsteuerfreiheit die Chance erhalten, die von Ihnen abgeführten Umsatzsteuern für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2005 erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass die Finanzgerichtsbarkeit endgültig zugunsten der Umsatzsteuerfreiheit von Betreuervergütungen entscheiden sollte, muss bis zum 31. Dezember 2010 die Rückforderung der Umsatzsteuer für das Jahr 2005 geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Rückforderung gegenüber dem Finanzamt ist die Berichtigung der Vergütungsanträge gegenüber den Betreuungsgerichten in Form eines Rechnungstausches.

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

1.    Die Rechnungen neu zu erstellen und einzeln auszutauschen
2.    Den Austausch durch Einreichung einer Liste vorzunehmen

Sinn des Listenverfahrens ist, nicht  alle Rechnungen einzeln berichtigen zu müssen, also Zeitaufwand zu reduzieren. Ob diese Variante gewählt werden sollte, muss im Einzelfall mit Hilfe eines Steuerberaters entschieden werden.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V. führt die ETL SteuerRecht GmbH Berlin ein Musterverfahren zur Umsatzsteuerpflicht der Leistungen der Berufsbetreuer. Das Verfahren ist unter dem Az.: 5 K 5224/10 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängig.

In Rechtsbehelfsverfahren (wenn der Antrag auf Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt durch Bescheid abgelehnt wurde) kann auf Verfahren verwiesen werden, um ein Ruhen des Einspruchsverfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 363 Abs. 2 S. 1 AO herbeiführen zu können

Ihr Ansprechpartner: ETL SteuerRecht