Umsatzsteuerbefreiung für 2007 – Verjährung am 31.12.2012

Erstattungsanträge an das Finanzamt für 2007 bis Jahresende stellen

Selbständige Berufsbetreuer können im Rahmen des am Bundesfinanzhof noch anhängigen Verfahrens V R 7/11 die Chance erhalten, die von Ihnen abgeführten Umsatzsteuern für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2007 erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass der BFH endgültig zugunsten der Umsatzsteuerfreiheit von Betreuervergütungen entscheiden sollte, muss bis zum 31. Dezember 2012 die Rückforderung der Umsatzsteuer für das Jahr 2007 geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Rückforderung gegenüber dem Finanzamt ist die Berichtigung der Vergütungsanträge gegenüber den Betreuungsgerichten  in Form eines Austausches mit korrigierten Rechnungen, d.h. nunmehr ohne Umsatzsteuerausweis. Die einzelnen Rechnungen oder gerichtsbezogene Listen, d.h. alle Abrechnungen der im Jahr 2007 erzielten Vergütungen aller bei dem jeweiligen Amtsgericht geführten Fälle werden beim Gericht vorgelegt (es reicht hier ein Eingangsstempel, für das Gericht sind die Rechnungskorrekturen ohne Bedeutung) und sodann mit einem Antrag auf Erstattung der tatsächlich für 2007 gezahlten Umsatzsteuern beim Finanzamt eingereicht.

Der Erstattungsantrag sollte mit dem Hinweis versehen werden, dass vor einer Entscheidung des BFH im Verfahren V R 7/11, die im 1. Quartal 2013 erwartet wird, nicht über die Erstattung entschieden werden soll. Wenn der Antrag durch Bescheid abgelehnt werden sollte, wäre erneut auf das Verfahren  hinzuweisen, um ein Ruhen des Einspruchsverfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 363 Abs. 2 S. 1 AO herbeiführen zu können.

Über die Umsatzsteuerbefreiung ab 2013 wird der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ab dem 12.12.2012 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 entscheiden. Der Befreiungstatbestand für Berufsbetreuer gehört nicht zu den Einspruchsgründen der SPD-regierten Länder gegen die vom Bundestag beschlossene Gesetzesfassung.