Entscheidung über per 01.01.2013 wirksame Umsatzsteuerbefreiung erst im Januar

Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013

Der Vermittlungsausschuss hat einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Ausschusses, wie aus der Pressemitteilung Nr. 195/12 des Bundesrates hervorgeht. Zahlreiche Änderungen von Steuervorschriften, die u.a. der Steuergerechtigkeit dienen, waren jedoch einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden.

Die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer gehörte nicht zu den Einspruchsgründen des Bundesrates. Über den “unechten Einigungsvorschlag” wird dem Bundestag erst im Januar abstimmen. Die Regierungsfraktionen  müssen entscheiden, ob sie den Änderungen insgesamt zustimmen (dann würde voraussichtlich auch der Bundesrat zustimmen) oder das Gesetz unverändert lassen (dann wäre das Jahressteuergesetz vorerst gescheitert). Im Falle einer Zustimmung könnte das Jahressteuergesetz noch rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden, hieß es aus Kreisen der Unionsfraktion.
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