Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer hängt an neuer EuGH-Entscheidung

Bundesfinanzhof setzt Umsatzsteuerverfahren aus

Darf der deutsche Steuergesetzgeber Betreuervergütungen von der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von gemeinnützigen Vereinen erwirtschaftet werden, selbständige Berufsbetreuer aber von der Befreiung ausnehmen? Die Beantwortung dieser Frage, beim Bundesfinanzhof gegenwärtig anhängig (V R 7/11), hängt ab von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Umsatzsteuerfreiheit von ambulanten Pflegeleistungen, anhängig unter dem Aktenzeichen C-174/11. Der BFH hat sowohl das Verfahren über die Umsatzsteuer in Betreuungssachen wie auch das Verfahren zu den Pflegeleistungen (XI R 47/07) ausgesetzt und das die Pflegeleistungen betreffende Verfahren dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Dies berichtet der Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB), der das BFH-Verfahren unterstützt, auf seiner Homepage.

Bei der Vorlage an den EuGH geht es auch um die Frage, ob die Umsatzsteuerbefreiung für soziale Dienstleistungen davon abhängig gemacht werden darf, dass diese überwiegend von Sozialleistungsträgern finanziert werden.

Damit wird sich die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung selbständiger Berufsbetreuer weiter verzögern. Nach den bisher sämtlich negativen Entscheidungen der Finanzgerichte 1. Instanz (offen ist nur noch das Verfahren vor dem FG Berlin-Brandenburg, in dem erst frühestens in der 2. Jahreshälfte 2012 eine Entscheidung zu erwarten ist) ist dies nun ein erstes positives Zeichen. Selbständige Betreuer, die bisher zur Umsatzsteuer veranlagt werden, sollten daher weiterhin vorsorglich Einspruch gegen ihre Umsatzsteuerbescheide einlegen.