Bundesregierung will UNO- Behinderten – rechtskonvention nur mit Appellen verwirklichen

Nationaler Aktionsplan soll keine Gesetzesinitiativen enthalten

In einer ersten Beratung mit Behindertenverbänden haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (MdB), und die Abteilungsleiterin für die Belange behinderter Menschen, im Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Lampersbach, signalisiert, dass zur Umsetzung zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) keine Gesetzesänderungen geplant seien. Deutschland erfülle im Wesentlichen die Anforderungen der BRK.

Zur Umsetzung der UNO-BRK soll ein Nationaler Aktionsplan aufgestellt werden. Darin sollen behindertenpolitische Visionen beschrieben werden. Ziel des Aktionsplans sei nicht, die Visionen zu erfüllen. Es sollen nur Maßnahmen beschrieben werden, die dazu beitragen, auf verschiedenen Handlungsfeldern der Vision ein “Stück” näher zu kommen. Die 13 Handlungsfelder sollen sich an Lebensräumen und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen orientieren. Sie betreffen u. a. die Bereiche Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Pflege, Prävention, Freiheit und Schutzrechte und Querschnittsthemen wie Genderaspekte, Migrationshintergrund und Barrierefreiheit.

Zur Begleitung des Natioanlen Aktionsplans sollen ein Beirat mit Verbänden und ein Ausschuss, bestehend aus behinderten Menschen, gebildet werden.