Weitere Berufsbetreuer werden herabgestuft

Bundesgerichtshof: Betriebswirt (VWA) kein Hochschulabschluss

Der Besuch der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) ist keine Ausbildung an einer Hochschule. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die berufsbegleitend an einer VWA abgeschlossene Ausbildung zum „Betriebswirt (VWA)“ mit einem Gesamtaufwand von rund 1.000 Stunden sei nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar im Sinne des § 4 Abs.1 Satz 2 Nr.2 VBVG und begründe daher keinen erhöhten Stundensatz für die Betreuervergütung (Beschluss vom 30. Oktober 2013 – XII ZB 23/13).

Der BGH bestätigt damit seine Rechtsprechung, dass eine einem Hochschulabschluss vergleichbare Ausbildung einen deutlich höheren Stundenaufwand erfordere.

Dagegen hätten DDR-Diplomlehrer für Russisch und Geschichte eine Ausbildung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik erhalten, mit der besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinn des § 4 Abs.1 Satz 2 VBVG vermittelt worden seien, entscheid der BGH mit Beschluss vom 23.10.2013 (XII ZB 429/13)

Ob die zum Erreichen des Dienstgrades des Oberstleutnants der Reserve absolvierten Bataillonskommandeurslehrgänge der Bundeswehr einem Hochschulabschluss vergleichbar seien und mit einer entsprechenden Abschlussprüfung endeten, bedürfe noch der Prüfung durch das Tatsachengericht, so der BGH in einem Beschluss vom 30.10.2013 (XII ZB 139/13). Es stehe nicht fest, dass der Kernbereich der Offiziersausbildung betreuungsrelevante Kenntnisse vermittele.