Bachelor-Studiengang startet zum Wintersemester 2016 an der Hochschule für Rechtspflege
„Mit dem neuen Studiengang reagieren wir mit einer echten Qualitätsoffensive auf die die Herausforderungen immer komplexerer Vollstreckungsbedingungen“, sagte Landes-Justizminister Rainer Stickelberger. Er wies auf neue gesetzliche Befugnisse durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung und das Mietrechtsänderungsgesetz hin, durch die der Gerichtsvollzieher zum zentralen Ermittlungsorgan im Zwangsvollstreckungsverfahren geworden sei. „Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind nicht nur den Interessen des Gläubigers, sondern auch dem Schuldnerschutz verpflichtet und müssen einen verantwortungsbewussten Umgang mit sensiblen Daten gewährleisten.
Letztlich ist der moderne Gerichtsvollzieher ein interdisziplinärer Experte: Er muss die rechtlichen Grundlagen und seine verfahrensrechtlichen Befugnisse genau kennen, er braucht ein schnelles Verständnis für die wirtschaftliche Gesamtsituation des Schuldners und sein Amt erfordert Verhandlungsgeschick und psychologisches Einfühlungsvermögen“, erläuterte Stickelberger.
In dem dreijährigen Studium sollen nicht nur die elementaren rechtlichen Grundlagen etwa aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie Kostenrecht vermittelt werden. „Unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden hier auch das notwendige betriebswirtschaftliche Know-How erlernen, um ihr eigenes Büro mit qualifiziertem Personal und entsprechender Betriebsausstattung erfolgreich managen zu können“, erläuterte der Minister. Den Studierenden sollen zudem Grundzüge psychologischer Schlüsselkompetenzen im Bereich Kommunikation, Rhetorik und Gesprächsführung vermittelt werden.
Das baden-württembergische Justizministerium hat sich bisher strikt geweigert, über eine gesetzliche Qualifikationsregelung für Berufsbetreuer nachzudenken, weil Berufsbetreuer keine spezifische Qualifikation benötigten.