MDR-Nachrichtenmagazin „Exakt – Die Story“ zu „Betreuung außer Kontrolle“
Die redaktionelle Qualität der aktuellen Fernsehberichterstattung über rechtliche Betreuung ist sehr unterschiedlich. Der Beitrag des MDR-Nachrichtenmagazins „Exakt“ zum Thema „Betreuung außer Kontrolle“ gehörte zu den erträglicheren Darstellungen des Themas: nicht „Betreuer-Bashing“ stand im Vordergrund der Darstellung von zwei schlecht betreuten Betroffenen, sondern die unzureichende gerichtliche Qualitätskontrolle der Betreuung in den Ländern des MDR-Sendegebiets.
Je zwei Fälle von guten und schlechten Betreuungen illustrierten die These von Autor Oliver Matthes, dass überlastete Betreuungsgerichte für die Qualität der Betreuungen von entscheidender Bedeutung sind. Für die „guten“ Fälle war Christian Kästner zuständig, Mitglied der Landessprechergruppe des BdB in Sachsen-Anhalt, den die Reporter einen Tag lang begleiteten.
Dagegen der Fall eines Betroffenen, dessen Betreuer eine Widerspruchsfrist beim JobCenter versäumte, Leistungskürzungen verschuldete und Fallmanager-Termine nicht wahrnahm; die Naumburger JobCenter-Mitarbeiterin wußte nichts Positives über den Betreuer zu berichten. Eine andere Betroffene wurde von ihrer Betreuerin ausgeplündert, die nicht nur in ihrem Fall eine Wohnungsrenovierung von einem Bekannten gegen überhöhte Rechnungen ausführen ließ.
Als Experten wurden der Frankfurter Betreuungsrichter Axel Bauer und, wie üblich in betreuungsrechtlichen Beiträgen von ARD-Anstalten, Volker Thieler, zitiert, der diesmal eine bessere Personalausstattung der Betreuungsgerichte forderte.
Eine Leipziger Rechtspflegerin bestätigte die Statistik der Fallzahlen-Überlastung der mitteldeutschen Betreuungsgerichte. Der Konfrontation mit dieser Statistik wich die sachsen-anhaltinische Justizministerin Prof. Dr. Susanne Kolb in der üblichen Politiker-Manier aus: statt sich zu dem offensichtlichen Personalmangel an allen Betreuungsgerichten ihres Bundeslandes zu äußern, schob sie die Zuständigkeit dafür, dass alle Betreuungsrechtspfleger gleichmäßig überlastet werden, auf den Oberlandesgerichtspräsidenten ab und versicherte treuherzig: „Ich gehe dem gerne nach, dass wir die Betreuungsgerichte an allen Standorten so ausstatten, dass die Mitarbeiter die Aufgaben auch schaffen können.“
Nicht ganz zutreffend war der Text der Berliner PR-Agentur NIC Communications, die der BdB zur medialen Begleitung der Sendung engagiert hatte: dass jeder Berufsbetreuer werden kann und eine gesetzliche Berufszulassung erforderlich ist, war leider nicht Thema der 30minütigen Sendung.
Bleibt aus berufsständischer Sicht die Frage, ob der überforderte Naumburger Berufsbetreuer sich aus guten Gründen nicht vor der Kamera zu den Vorwürfen seines ehemaligen Betreuten und des JobCenters äußern wollte – oder vielleicht, von einem Berufsverband beraten, mit seiner Sicht der Dinge zum geschilderten Haftungsfall und seiner zeitlichen Überforderung noch etwas Positives hätte beitragen können.