Keine Verdrängung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aus Behindertenwerkstätten

Evangelische Behindertenhilfe fordert umfassende Teilhabe am Arbeitsleben für alle behinderten Menschen

Für die konsequente Öffnung der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf setzt sich der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) e.V. ein. In einer Handlungsempfehlung werden Rahmenbedingungen beschrieben, wie entsprechend Art. 27 der UNO-Behindertenrechtskonvention auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf die Chance auf ein Arbeitsleben außerhalb von Sondereinrichtungen ermöglicht werden können.

Der BeB wendet sich gegen Bestrebungen der Sozialhilfeträger in Berlin, Brandenburg und Sachsen, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die in Wohnstätten leben, den Zugang zu einer externen Tagesstruktur in Tagesförderstätten gänzlich zu verwehren. Begründet wird dies mit dem im Tagesablauf individuell notwendigen hohen Anteil an Betreuung, Begleitung und Pflege. Dies dürfe aber kein ausschlaggebender Grund dafür sein, diesem Personenkreis den Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben zu verwehren, so der BeB.

Gegenwärtig steht in fast allen Bundesländern für Menschen, die bisher als nicht werkstattfähig angesehen werden, im Vordergrund die externe Tagesstruktur in Form von  Tagesförderstätten bzw. Fördergruppen unter dem verlängerten Dach einer WfbM. Dies betrifft Menschen mit außerordentlichem Pflegebedarf, die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbringen können. Sind diese Förderstätten der WfbM angegliedert (als Abteilungen für schwerst- und schwermehrfachbehinderte Menschen), spricht man von Förderbereichen unter dem verlängerten Dach der WfbM.

Als kostengünster erscheint den Sozialhilfeträgervertretern in Berlin, Brandenburg und Sachsen die interne Tagesstruktur in Gestalt von Fördergruppen in Wohnstätten. Der Erfahrungsraum eines „zweiten Milieus“ und die Teilnahme an Produktionsprozessen werden für die Nutzerinnen und Nutzer interner tagesstrukturierender Angebote allerdings nicht erlebbar.

Die evangelische Behindertenhilfe hält im Gegenteil eine Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen einer WfbM auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf für möglich. Das Beispiel Nordrhein-Westfalens zeige, dass eine bedarfsgerechte berufliche Rehabilitation für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Rahmen der WfbM tatsächlich umgesetzt werden könne. In den anderen Ländern fehlten die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für eine Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, nämlich der erhöhte Einsatz von Unterstützungspersonal sowie spezifische räumliche und sächliche Ausstattungen.

Siehe auch „Uneingeschränkter Anspruch schwerstbehinderter Menschen auf Tagesförderstättennutzung“

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Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf – Handlungsempfehlung des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.V. 202.60 Kb 24/03/2010, 19:54