Mindestlohn in der Pflege?

Die Fachausschuss Pflege beim Bundesarbeitsministerium hat sich auf den Vorschlag für einen Mindestlohn für die rund 800.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen geeinigt. Danach soll es ab dem 01.07.2010 für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, eine Lohnuntergrenze von € 7,50 in den neuen und € 8,50 in den alten Bundesländern geben. Jeweils nach 18 Monaten sollen sich diese Mindestlöhne um € 0,25 erhöhen.

Diese Empfehlungsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesarbeitsministerium. Zu diesem Vorschlag ist das Ministerium nicht verpflichtet. Die FDP hatte bisher ihr Veto gegen neue Mindestlöhne eingelegt. Ab dem 1. Mai 2011 besteht auch in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde auch für ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten.

Bisher ist in § 72 SGB XI geregelt, dass Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen (und –diensten) abgeschlossen werden, die eine in Pflegeeinrichtungen ortsübliche Arbeitsvergütung an ihre Beschäftigten zahlen. Diese Klausel wurde nicht effektiv kontrolliert und vermochte daher auch extremes Lohndumping nicht zu verhindern.