Nichts bleibt geheim

Sozialleistungen werden elektronisch ans Finanzamt übermittelt

Ab 2011 müssen die Sozialversicherungsträger alle gewährten Sozialleistungen (z. B. Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Jeder Leistungsempfänger wird dabei aufgrund seiner persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ersichtlich.
Zwar sind die meisten Sozialleistungen steuerfrei, doch Bezüge wie Krankengeld und Arbeitslosengeld werden bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt.
Mit der Meldung der Sozialversicherungsträger können die Finanzbehörden nun zeitnah prüfen, ob die Sozialleistungen in der Steuererklärung angegeben wurden. So ist ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger getan.