Umsatzsteuerbefreiung soll nachträglich in Gesetzentwurf

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 22.06.2012. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

Umsatzsteuerbefreiung soll nachträglich in Gesetzentwurf

Die Umsatzsteuerbefreiung für selbständige Berufsbetreuer war noch nicht im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 enthalten. Dies soll nun nachgeholt werden, wie die zuständige Referentin im Bundesfinanzministerium bestätigte. Die Regelung des Wegfalls der Umsatzsteuerpflicht befinde sich noch in der Ressortabstimmung und werde dann dem zuständigen Bundestags-Finanzausschuss zugeleitet, so das BMF.