Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich verankern

Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem ein Anspruch auf ein kostenloses „Girokonto für alle“ auf Guthabenbasis verankert wird. Dieses automatisch pfändungsgeschützte Girokonto soll als Basisfunktionen eine Geldkarte zum Abheben und Bezahlen enthalten sowie die Möglichkeit, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Onlinebanking zu tätigen.  Dies fordert die Bundestagsfraktion der Linken in einem Antrag (BT-Drs 17/8141, 13. 12. 2011).

Bisherige Maßnahmen, wie die Empfehlung und anschließende Selbstverpflichtung der Kreditins-titu¬te, ein „Girokonto für alle“ bereitzustellen, seien unzureichend. Dies habe sich in mehr als 15 Jahren deutlich gezeigt. Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos seit Juli 2010 sei kein garantierter  Zugang zum Girokonto geschaffen worden, sondern nur die Umstellung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto, so die Fraktion DIE LINKE.

Die Lage finanziell schwacher Menschen verschlechtere sich durch die Ablehnung oder Kündigung eines Girokontos zusätzlich. Sie seien Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt und Extrakosten für jede Bareinzahlung und Barauszahlung ausgesetzt.  17 Prozent aller Überschuldeten sind ohne Girokonto (Institut für Finanzdienstleistungen e. V.: Überschuldungsreport 2011).

Verbindliche Rechtsvorgaben für ein „Girokonto für alle“ hätten sich etwa in Belgien und Frankreich bewährt, so die Fraktion DIE LINKE. Die Europäische Kommission habe bereits 2008 das Ziel formuliert, dass allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu einem Bankkonto möglich sein solle („Arbeits¬dokument zu den Initiativen im Bereich der Privatkundendienstleistun¬gen“ vom 20. November 2007 und „Erneuerte Sozialagenda“ vom 2. Juli 2008).