Patientenvertreter kritisieren Gesetzentwurf der Bundesregierung
Patientenverbände haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf der Bundesregierung für ein Patientenrechtegesetz als unzureichend kritisiert; sie erfüllten die Erwartungen von Patientinnen und Patienten nicht. Bei der Haftung im Behandlungsfehlerfall sei sogar eine Verschlechterung der Position der Betroffenen durch die Neuregelung nicht ausgeschlossen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutsche Behindertenrat, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –initiativen machen dringenden Nachbesserungsbedarf bei der gesetzlichen Regelung der Patientenrechte geltend. Es fehlten vollständig die angekündigten Regelungen zur Vereinheitlichung der Schlichtungsverfahren und zur Stärkung der Verfahrensrechte von Patienten in (außer-) gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Referentenentwurf enthalte auch nicht die angekündigten konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Patienten über ihre Rechte.
Die neue Regelung des Behandlungsvertrages im BGB sei nicht dazu geeignet, die Rechtsstellung der Patienten maßgeblich zu verbessern, so die Patientenverbände. Die bereits von der Rechtsprechung entwickelten Nebenleistungspflichten aus dem Behandlungsvertrag würden inhaltlich nur unzulänglich in die neuen Regelungen übernommen. Dasselbe gelte für die Beweiserleichterungen zugunsten der Patienten.