Fachschulökonomen für Rechnungsführung und Statistik verfügen über keine betreuungsrelevanten Kenntnisse

Für BGH Vertrauensschutz kein Thema mehr

Der 12. Senat des Bundesgerichtshofs unterstützt weiterhin nach Kräften das sächsische Justizministerium bei dessen Kostensparbemühungen durch Rückstufungen.

Diesmal traf es zwei Vereinsbetreuer, die beide als Fachschulökonomen für Rechnungsführung und Statistik vom Landgericht Leipzig von 44 € auf 27 € Stundensatz herabgestuft wurden. Zu Recht, befand der BGH in Beschlüssen vom 25. März 2015 (XII ZB 558/14, 559/14).

Das Studium sei mathematisch ausgerichtet gewesen und hatte eine Ausbildung in den Fächern Marxismus-Leninismus, Körpererziehung, Russisch, Deutsch, Mathematik, Statistik,  Kulturtheoretik/Ästhetik, Verwaltungsorganisation/ Informationsverarbeitung, Rechtsfragen und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft, technologisches Grundwissen, sozialistische Arbeitswissenschaften, sozialistische Volkswirtschaft sowie sozialistische Betriebswirtschaft zum Inhalt. Dies seien keine zur Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse, so der BGH. Gleiches gelte für die ebenfalls absolvierte Ausbildung als Industriekauffrau mit der Spezialisierung “Statistik”. Dass das Betreuungsgericht den Fachschulökonomen jahrelang die höchste Vergütungsstufe gewährt hatte und diesen daher ein Vertrauensschutztatbestand hätte zugutekommen müssen, war dem BGH keine Erörterung wert. 
 
Auch hatte für den BGH keine Bedeutung, dass der DDR-Abschluss nach den Regelungen des Einigungsvertrages später dem “Diplom-Betriebswirt (FH)” gleichgestellt wurde. Dies war jedoch der Tenor der Berichterstattung über die Entscheidungen durch das Magazin „Exakt“ des MDR. In der Sendung hatte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) den betroffenen Betreuern empfohlen, ein Hochschulstudium zu absolvieren, um wieder die höchste Vergütungsstufe zu erhalten.
 
„Es ist zynisch, Berufsbetreuern, die nur noch eine begrenzte Zahl von Berufsjahren vor sich haben, ein Studium zu empfehlen, das in berufsbegleitender Form Kosten in fünfstelliger Höhe nach sich zieht. Der sächsische Justizminister ist wie seine Länderkollegen nur daran interessiert, Haushaltseinsparungen auf dem Rücken von Berufsbetreuern und betreuungsbedürftigen Menschen zu erzielen“, erklärte dazu der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V., Walter Klitschka, in Berlin.
 
„Unseren Vorschlag, eine letzte Runde der Nachqualifizierungsprüfungen anzubieten, die bis 2003 auch in Sachsen stattfanden und die landesgesetzlich weiterhin möglich sind, hat das Landesjustizministerium natürlich abgelehnt. Dann könnten ja die Einsparungen, die mit den Rückstufungen beabsichtigt sind, nicht mehr in vollem Maße realisiert werden, so der BVfB-Vorsitzende Klitschka.
 
Keine Lösung des Rückstufungsproblem sei der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, wie ihm der Vorsitzende des Betreuungsgerichtstages e.V., Peter Winterstein, in dem Beitrag von MDR Exakt vertreten hatte. „Die erste und zweite Vergütungsstufe einfach abzuschaffen, bevor es bundeseinheitliche Qualifikations- und Zulassungsregeln für Berufsbetreuer gibt, ist gegenüber den Berufsbetreuern, die in ihre betreuungsrelevante Ausbildung Zeit und Geld investiert haben, nicht vertretbar“, unterstrich der BVfB-Vorsitzende Klitschka.