Rechtsökonomie an der Verwaltungsakademie ist kein Hochschulstudium

BGH: Bachelor of business administration vermittelt keine betreuungsrelevanten Kenntnisse

Die von einem Berufsbetreuer berufsbegleitend an einer Verwaltungsakademie abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsökonom und zum Betriebswirt sei nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar, entschied der Bundesgerichtshof am 17.09.2014 (XII ZB 684/13).

Dass Studiengänge an Verwaltungs- oder Sozialakademien keine einem Hochschulabschluss vergleichbare und für die höchste Vergütungsstufe (44 €) berechtigenden Abschlüsse darstellen, hat der BGH schon mehrfach entschieden: der Zeitumfang solcher Qualifizierungen bleibt (mit i.d.R. wenigen hundert Stunden) weit hinter dem Umfang eines sechssemestrigen Bachelorstudienganges von ca. 3.000 Stunden zurück.

Die Frage, ob die Kombination eines Studienganges an einer Verwaltungsakademie mit einem Zusatzstudium an einer Hochschule, die zu einem Bachelor-Abschluss führt, vergleichbar ist, wollte der BGH diesmal nicht beantworten. In den zwei Semestern Business Administration bis zum entsprechenden Bachelor-Abschluss seien jedenfalls keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt worden.