Ab 2023 gelten auch steuerrechtlich neue Regeln für die Zustellung und Bekanntmachung von Schriftstücken an Berufsbetreuer. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu einen Erlass formuliert (Anpassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung an das Gesetz zur
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts), der auch für Berufsbetreuer praxisnah erläutert, unter welchen Voraussetzungen die gerichtliche und außergerichtliche Kommunikation mit den Betreuern oder den Betreuten zu führen ist. Interessant sind vor allem die Hinweise auf die Ausschließlichkeitserklärung, die von Betreuern unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden kann und die zur Folge hat, dass Zustellungen an die rechtlichen Betreuer zu erfolgen haben.