Heizkostenverordnung

Nach § 6 a der Heizkostenverordnung müssen Vermieter monatlich Verbrauchsmitteilungen an die Mieter übersenden. Voraussetzung ist die erfolgte Installation von fernablesbare Messgeräte installiert wurden. Keine Mitteilungen nötig sind bei Heimen und den meisten Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die Kosten für diese Verbrauchsmitteilungen werden bei den Betriebskosten in Rechnung gestellt, die bisherigen Angaben dazu bewegen sich zwischen 2,50 € und 6,50 €. Vermeiden kann man diese Kosten (und die Papierflut) durch eine Anmeldung zum Online-Empfang oder über eine angebotene APP. Bisher ist es nicht möglich, dazu eine eingerichtete Adresse zu nutzen, man müsste für jeden Betreuten eine eigene Adresse einrichten.

Verstößt der Vermieter gegen die Informationspflicht, kann der Mieter die Heizkosten und Kosten für Warmwasser um 15 % kürzen, aber Vorsicht vor solchen Kürzungen, das kann bei unberechtigten Kürzungen Konsequenzen für das Mietverhältnis haben.

Betreuer müssen entscheiden, wie intensiv sie diese monatlichen Abrechnungen mit Betreuten besprechen können. Zu berücksichtigen sind hier auch Wetterbedingungen, die zu verändertem Heizungsbedarf führen und andere Veränderungen.