Verträge nur im Namen der Betreuten unterschreiben

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Betreuer grundsätzlich für Betreute keine Verträge im eigenen Namen unterschreiben und keine Haftungserklärung abgeben.

Es ist durchaus üblich, dass Vermieter oder Heime sich als Sicherheit Haftungserklärungen von Verwandten oder Bekannten unterzeichnen lassen. Dies sollte ein Betreuer ablehnen, er haftet dann mit seinem Privatvermögen. Diese Haftung wäre versicherungstechnisch nicht abgedeckt.

Unter Umständen können mit Heimen andere Lösungen gefunden werden (Kautionszahlungen). Solche Lösungen sind aber bei Heimen unseres Erachtens bisher nicht üblich und von daher fraglich, ob solche Kautionen von Sozialleistungsträgern übernommen werden.