Wohnungsräumung und Auszugsrenovierung bei betreuten Mietern durch Sozialhilfeträger
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen in SGB II und XII Der jeweils zuständige Sozialhilfeträger hat bei betreuten Menschen, die nach dem Auszug aus einer Wohnung diese aus gesundheitlichen Gründen nicht beräumen und renovieren können, die notwendigen Kosten zu übernehmen. Bei erwerbsunfähigen Sozialhilfebeziehern folgt…