Umsatzsteuerbefreiung wird Gegenstand von drei Gesetzgebungsverfahren

Umsatzsteuerbefreiung wird Gegenstand von drei Gesetzgebungsverfahren

Neben zwei laufenden Gesetzgebungsverfahren, die die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer zum Gegenstand haben, wollen die Regierungsfraktionen eine dritte Gesetzesinitiative starten, die ebenfalls die Umsatzsteuerbefreiung enthalten soll.

Der Bundestag hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen, in dem die Umsatzsteuerbefreiung nicht enthalten ist. Der Bundesrat hat am 22.3.2013 dem Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer gehört zwar nicht zu den Gründen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, die in der Bundesrats-Drucksache 157/13 ausdrücklich aufgeführt wurden.

Sie könnte jedoch zu den Anrufungsgründen gehören, die im letzten Beschlussteil beschrieben wurden: „…um weitere Maßnahmen zu ergänzen, die im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 632/12) einschließlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 33/13) enthalten sind. Im Ergebnis soll das Gesetz so gefasst werden, dass die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses mit den Änderungen durch die Nummern I bis X, das heißt ohne die darin enthaltenen Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften, umgesetzt wird.“

Der Bundesrat hatte am 1.3.2013 einen eigenen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen, der die Umsatzsteuerbefreiung enthält. Es ist fraglich, ob der Bundestag sich mit dem Entwurf noch befassen wird.

Nunmehr haben die Koalitionsfraktionen verabredet, einen weiteren Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der ebenfalls die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer enthalten soll

Der jetzige Bundestag hat noch sechs Sitzungswochen terminiert und löst sich nach seiner letzten Sitzung am 28. Juni 2013 auf. Über die Zustimmung zu bis dahin beschlossenen Gesetzen könnte der Bundesrat noch in Sitzungen am 5. Juli und am 20. September entscheiden. Vor einer endgültigen Entscheidung des Gesetzgebers bis zur Bundestagswahl ist mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zu rechnen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Tatsache, dass die Umsatzsteuerbefreiung Gegenstand von gleich drei Gesetzgebungsprojekten ist, die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie schließlich in das Bundesgesetzblatt kommt – oder ob die Steuerbefreiungsprojekt Opfer der zunehmend irrationaler werdenden parteipolitischen Auseinandersetzungen im Bundestagswahlkampf wird.