Erneut: Keine Kartensperre und kein Dispoverlust nach Umwandlung in P-Konto
Oberlandesgericht Schleswig untersagt Vertragsklauseln einer Direktbank Eine Bank darf für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine Geschäftsbedingung verwenden, nach der ein Kunde mit der Umstellung auf das P-Konto einen eingeräumten Dispokredit verliert und seine Bank- und Kreditkarten nicht mehr nutzen…