Betreuervergütung gegenüber dem Vormundschaftsgericht
Geltendmachung der Betreuervergütung gegenüber dem Vormundschaftsgericht gilt auch als Geltendmachung gegenüber dem Betreuten. Für die Einhaltung der Ausschlussfrist von 15 Monaten für die Geltendmachung der Betreuervergütung kommt es nicht darauf an, dass der Festsetzungsantrag des Betreuers von Anfang an gegen…