Von herabgestuften Berufsbetreuern können überzahlte Vergütungen für bis zu zwei Jahre zurückgefordert werden
Bundesgerichtshof gewährt minimalen Vertrauensschutz Wenn herabgestuften Betreuern die überhöhte Vergütung nicht per Beschluss, sondern auf Anweisung des Geschäftsstellenbeamten gezahlt wurde, kann das Betreuungsgericht nicht nur jederzeit die Vergütungsstufe absenken, sondern mangels Rechtskraft eines Vergütungsbeschlusses die überzahlte Vergütung auch zurückfordern. Der…