Datenschutz im Betreuerbüro – Aktuelle Informationen Teil 4
II. Anlegen eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeit Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Berufsbetreuer, ein Verzeichnis über die Tätigkeit der Datenverarbeitung anzulegen (Art. 30 DSGVO). Diese Pflicht gilt zwar nicht ausnahmslos, jedoch jedenfalls dann, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten des…