Schmerzensgeld: Schonvermögen im SGB II und XII
Schmerzensgeld und die Zinsen daraus sind Schonvermögen im Sozial- und Betreuungsrecht. Ob Schmerzensgeld als regelmäßige Rente oder als einmalige Abfindung gezahlt und die Abfindung Zins bringend angelegt wird – das Schmerzensgeld selbst und die Zinsen sind Schonvermögen sowohl im SGB…