Einmal bezahlte Vergütung kann nicht zurückgefordert werden
Für Berufsbetreuer stellt es eine existenzgefährdende Praxis dar, wenn Rechtspfleger oder Bezirksrevisoren bei einem Vergütungsantrag feststellen, dass in der Vergangenheit zu Unrecht eine höhere Vergütungsstufe anerkannt worden ist. Sie müssen sich dann nicht nur für die Zukunft mit weniger Geld…