Die Anordnung einer Betreuung erfolgt unabhängig von der Prüfung der Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit einer Person

Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig: Wenn eine volljährige Person wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, wird für sie ein Betreuer bestellt. Weitergehend erlaubt § 1903 BGB ausnahmsweise die…

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Die Koalition nimmt Auswahl und Kontrolle von Betreuern in die Koalitionsvereinbarung auf

In der Koalitionsvereinbarung wird die Auswahl und die Kontrolle von Betreuern als Anliegen ausdrücklich erwähnt. Seite 133 der Koalitionsvereinbarung: „(…) sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern(…)“ Dies deckt sich mit den Handlungsempfehlungen der ISG-Studie und mit den uns…

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Koalition möchte die Vergütung „angemessen“ anpassen

Im Koalitionsvertrag wurde jetzt vereinbart, dass die Regierungskoalition die Vergütung für Betreuer „angemessen“ erhöhen möchte Seite 133: „Betreuungsrecht und Selbstbestimmung (…) Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.“ Der BVfB hatte sich bereits…

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