Die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen kann eingeschränkt werden und gilt nicht absolut

Der BRK-Ausschuss verfügt nicht über ein Mandat zur verbindlichen Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern kann lediglich Rechtsansichten äußern Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 (2 BvC 62/14) Im Mittelpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2019 stand die Frage nach der…

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