Der aktuelle Wille des einwilligungsfähigen Patienten hat immer Vorrang
Bundesärztekammer zum Umgang mit betreuten Patienten Der aktuelle Wille des einwilligungsfähigen Patienten hat immer Vorrang; dies gilt auch dann, wenn der Patient einen Vertreter (Bevollmächtigten oder Betreuer) hat. Dies ist eine der bei Aussagen der Empfehlungen der Zentralen Ethikkommission der…