Betreuerbestellung auch nicht gegen den natürlichen Willen des Betroffenen
AG Lübeck: Unbetreubarkeit auch bei wahnhafter Ablehnung der Betreuung Eine Betreuung ist auch dann gemäß § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB aufzuheben, wenn sie sich wegen ihrer krankheitsbedingten, konsequenten Ablehnung durch den Betroffenen und der dadurch eingeschränkten Wirkungsmöglichkeiten für…