Soziotherapie kann alle drei Jahre erneut bewilligt werden
Bundessozialgericht räumt wiederkehrenden Therapieanspruch ein Nach Ablauf von drei Jahren kommt bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen erneut die Gewährung von Soziotherapie im Umfang von insgesamt höchstens bis zu 120 Stunden in Betracht, auch wenn dem Therapiebedarf unverändert dieselbe Krankheitsursache zugrunde…