Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen nur durch beim BGH zugelassene Anwälte
Bundesgerichtshof stellt Zulässigkeitsvoraussetzungen klar Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Landgerichts in Betreuungs- und Unterbringungssachen können nur durch einen der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte eingelegt werden. Andernfalls wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Dies hat der BGH in einem seiner ersten Rechtsbeschwerdebeschlüssen…