Häusliches Arbeitszimmer, das einziger Arbeitsplatz ist, wieder steuerlich absetzbar
Bundesverfassungsgericht stellt Verfassungswidrigkeit der Einschränkungen der Absetzbarkeit fest Berufsbetreuer müssen für die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen ihres häuslichen Arbeitszimmers nicht mehr nachweisen, dass dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende einschränkende…