Private Krankenversicherung im Basistarif auch bei vorheriger arglistiger Täuschung
Kein Rechtsanspruch auf Standardtarif bei Zuordnung zur PKV Aus der gesetzlichen Pflicht zur privaten Krankenversicherung seit dem 1.1.2009 folgt ein Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif auch dann, wenn ein vorheriger Krankenver-sicherungsvertrag in einem Standardtarif wegen Falschangaben bei den Gesundheitsfragen…