Rentengutachter entscheiden über Erwerbsfähigkeit auch im SGB II und XII
Bundesrat ersetzt MDK durch Rentenversicherungsträger in SGB-II-Organisationsreform Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitsagentur und Kommune über die Erwerbsfähigkeit eines SGB-II-Leistungsbeziehers soll künftig der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung die letzte Verwaltungsentscheidung treffen. Bisher ist in § 44a SGB II ein Einigungsstellenverfahren geregelt, das…