Bei Heim- oder Betreuungsvertragsschluss auf Bereitschaft zur Schlichtung achten
Verbraucherschlichtungsstelle für WBVG-Verträge kann in Anspruch genommen werden Bei Streitigkeiten aus Verträgen über stationäre oder ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 1. April 2016 ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.…