Bundesverfassungsgericht erklärt Zwangsbehandlung außerhalb geschlossener Unterbringung für zulässig
Schutzpflicht des Staates muss mit Selbstbestimmungsrecht abgewogen werden Das Bundesverfassungsgericht hat in Erweiterung von § 1906 Abs 3 BGB Zwangsbehandlungen auch bei lebensbedrohenden somatischen Erkrankungen für zulässig erklärt, wenn die Betroffenen nicht geschlossen untergebracht sind, sich aber einer ärztlichen Behandlung…