Betreuungsbehörden haben nicht die Aufgabe, Einsparungen für die Justizkassen zu erzielen

BVfB fordert Kommunen auf, nur qualifizierte Bewerber als Berufsbetreuer vorzuschlagen Die Kommunen sollen entsprechend den „Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl“ der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) keine Berufsbetreuerbewerber mehr vorzuschlagen, die über keine verwertbare Ausbildung…

weiterlesenBetreuungsbehörden haben nicht die Aufgabe, Einsparungen für die Justizkassen zu erzielen

Standards für Betreuertätigkeit entwickeln – auch für Ehrenamtliche

Bernd Schulte entwirft Professionalisierungsstrategie für das Betreuungswesen Die verbindliche Festschreibung von Standards und die Kontrolle ihrer Einhaltung für berufsmäßige Betreuer solle nicht daran scheitern, dass dadurch möglicherweise der „Graben“ zwischen familiären und ehrenamtlichen Betreuern einerseits und Berufsbetreuern andererseits vertieft werde.…

weiterlesenStandards für Betreuertätigkeit entwickeln – auch für Ehrenamtliche

Menschen bei Maischberger vom 23.04.13 „Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?“

Bundesverband freier Berufsbetreuer trug erfolgreich zur Objektivierung und Versachlichung bei Der Unterschied zur ersten Sendung zum Thema aus dem Februar Entmündigt – Wenn Betreuung zum Albtraum wird war mehr als deutlich. Die beiden Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer,  Dr. Jörg…

weiterlesenMenschen bei Maischberger vom 23.04.13 „Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?“

Länder jetzt doch für das 4. Betreuungsrechts-Änderungsgesetz

Bundesrats-Rechtsausschuss fordert früheres Inkrafttreten Ende vergangenen Jahres hatten die Bundesländer das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden wegen der Folgekosten für die Kommunen noch derart massiv kritisiert,  dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von einem Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens ausging. Nun könnte…

weiterlesenLänder jetzt doch für das 4. Betreuungsrechts-Änderungsgesetz