Betreuer haftet nicht für Pflichtverletzungen des Betreuten im Mietverhältnis
Betreuer muss auch nicht sexuell motiviertes Verhalten von Heimbewohner unterbinden Wenn ein Betroffener Pflichten im Mietverhältnis (hier Heimvertrag nach dem WBVG) vorwerfbar und gröblich verletzt (btdirekt-Artikel vom 27.06.2013), haftet der Betreuer nicht dafür, die Pflichtverletzungen nicht unterbunden zu haben. Das…