Bevollmächtigte Angehörige im Interessenkonflikt: keine Ergänzungsbetreuung, sondern Regelfall der Betreuung
Bundesgerichtshof konkretisiert „rechtliche Verhinderung“ des Bevollmächtigten Ein Betreuer, der neben einem Bevollmächtigten bestellt wird, weil dieser von der Vollmacht nicht in erforderlicher Weise Gebrauch macht, ist kein Ergänzungsbetreuer gem. § 1899 Abs. 4 BGB, sondern ein „normaler“ Betreuer“ und wird…