Berufsbetreuer können alle Prozesskosten steuerlich absetzen
Urteil des Bundesfinanzhofes auch unabhängig von Zivilprozessen anwendbar Alle Gerichts- und Anwaltskosten sind als außergewöhnliche Belastungen einkommensteuerlich absetzbar, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig war (bei einem mittellosen Prozessbeteiligten also Prozesskostenhilfe bewilligt worden wäre). Dies alles hat der 6. Senat des…