Einwilligungsvorbehalt und Geschäftsunfähigkeit mit UNO-Konvention vereinbar
Volker Lipp bezog auf dem Norddeutschen Betreuungsgerichtstag Stellung Das Instrument des Einwilligungsvorbehaltes und die situative Feststellung der Geschäftsunfähigkeit für bestimmte Bereiche stehen nicht im Widerspruch zu Art. 12 der UNO-Behindertenrechtskonvention, der die volle Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen…