Die Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch die Betreuungsgerichte wird vom Bundesgerichtshof nur im Hinblick auf mögliche Rechtsfehler überprüft
– Beschluss des BGH vom 14.07.2021 – XII ZB 135/21 – Das Betreuungsgericht hatte die Anordnung einer rechtlichen Betreuung für eine Person abgelehnt, die bereits im Jahr 2017 eine Vorsorgevollmacht für ihre Geschwister und im Jahr 2020 eine notariell beurkundete…