Die Reform – Teil 1
– Ein Überblick – Am 01. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Der BVfB wird bis zum Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig über die wesentlichen Änderungen aus der Perspektive selbständig tätiger Berufsbetreuer berichten.