Verträge nur im Namen der Betreuten unterschreiben
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Betreuer grundsätzlich für Betreute keine Verträge im eigenen Namen unterschreiben und keine Haftungserklärung abgeben.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Betreuer grundsätzlich für Betreute keine Verträge im eigenen Namen unterschreiben und keine Haftungserklärung abgeben.
Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 21.10.2020 – 5 T 343/20 Die Prüfung, ob es sich bei einer Ausbildung um eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG handelt, ist unzulässig, wenn feststeht, dass die…
Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 05.11.2020 – 7 T 168/20 Das Landgericht Krefeld hat entschieden, dass durch eine Strafhaft in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) von sieben Monaten noch kein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Heim i.S.v. § 5 Abs. 3 VBVG begründet…
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16.06.2021 – XVII ZB 208/20 Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung bekräftigt, dass dem in § 5 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 VBVG enthaltene Verweis auf § 191 BGB eine regelmäßige Berechnung des Betreuungsmonats mit 30…
Die Banken verschicken jetzt Zustimmungserklärungen zu den Geschäftsbedingungen. Im Gegensatz zur Vergangenheit genügt es nicht, die ABGs und damit zusammenhängenden Gebührenänderungen zur Kenntnis zu nehmen. Nach einem BGH-Urteil muss aktiv zugestimmt werden.
Es hat geraume Zeit gedauert, die Pflegeversicherung vom Nutzen der Beauftragung des Medirenta Spezialteams für Pflegebedürftige zu überzeugen und die entsprechende Zulassung zu bekommen – doch nun ist es endlich geglückt! Durch diese Zulassung erhält BVfB Kooperationspartner MEDIRENTA die Möglichkeit,…