Erfolg für den BVfB: Bundesregierung akzeptiert Nachrang der rechtlichen Betreuung
Bundessozialgerichtsentscheidung ermöglicht praxisgerechte Abgrenzung rechtlicher und sozialer Betreuung Im Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes war in § 93 Abs 4 die Gleichrangigkeit der rechtlichen Betreuung zu den künftigen Leistungen des Bundesteilhabegesetzes vorgesehen: „Die Vorschriften zur rechtlichen Betreuung nach den §§ 1896 ff. des…