Gesetzliche Regelung der Eignungskriterien für Berufsbetreuer verfassungsrechtlich geboten
Gesetzliche Regelung der Eignungskriterien für Berufsbetreuer verfassungsrechtlich geboten – Fallzahlenbegrenzung und Kontakthäufigkeitsnorm sind keine Beiträge zur Qualitätssicherung im Betreuungswesen