Die Verwaltung des Taschengeldes ist soziale Arbeit und keine Vermögensverwaltung
Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. März 2019 (6 L 1550/18) In einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Minden wehrte sich eine Betreuungseinrichtung gegen die behördliche Anordnung, für die Bewohner jeweils umgehend Fremdgeldkonten zu eröffnen und die Verwahrgelder unverzüglich auf diese Konten…