Leistungsträger muss Rehaleistung auch bei Unzuständigkeit erbringen, wenn Antrag nicht rechtzeitig weitergeleitet wird
Hessisches Landessozialgericht verurteilt säumige Arbeitsagentur zu vorläufiger Leistungserbringung Ein Rehabilitationsträger, der tatsächlich unzuständig ist, muss einen bestehenden Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung dann vorläufig erfüllen, wenn der Leistungsantrag nicht innerhalb von 14 Tagen an einen anderen Reha-Träger weitergeleitet wurde. Das Hessische…