Keine Erstattungspflicht von SGB-II-Leistungen bei Inhaftierung
BSG: keine Ersatzpflicht wegen sozialwidrigen Verhaltens Wer wegen einer Straftat inhaftiert wird, muss die SGB-II-Leistungen, die während dessen der Familie gezahlt werden, später nicht ersetzen. Das Bundessozialgericht stellte mit Urteil vom 16.April 2013 (B 14 AS 55/12 R) fest, dass…